Tagesmutter/-vater werden

Tagesmutter Tagesvater werden - Kindertagespflege Passau

Tagesmutter/-Vater werden

Als Tagesmutter /-vater Kindern Geborgenheit, Fürsorge und Unterstützung zu geben ist eine schöne und gleichzeitig verantwortungsvolle Aufgabe. Wir suchen kinderliebende Menschen, die mit uns Familien im Landkreis Passau bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Machen Sie mit!

In den weiteren Menüpunkten können Sie sich noch ausführlich informieren oder eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen in unserer Broschüre herunterladen.

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Wenn Sie…

… Freude im Umgang mit Kindern haben
… Zeit haben, ein fremdes Kind angemessen zu betreuen
… über Räumlichkeiten mit genug Platz zum Spielen und Schlafen verfügen
… bereit sind, mit Eltern eines Tagespflegekindes und der Fachberatung Kindertagespflege des Kreisjugendamtes Passau zusammenzuarbeiten
… Interesse an einer Qualifizierungsmaßnahme zur Tagespflegeperson haben

sind bereits wichtige Grundvoraussetzungen erfüllt.

Gerne informieren und beraten wir Sie individuell, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

Das Kreisjugendamt Passau bietet in regelmäßigen Abständen Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen an. Genauere Informationen zum nächsten Kurs erhalten Sie hier bzw. können Sie unter der Telefonnummer 0851/397-3504 und 0851/ 397-3524 erfragen.

Der Qualifizierungskurs für Kindertagespflege umfasst eine Schulung im Umfang von mindestens 160 Stunden.

Die Teilnehmer erwartet eine Fülle von Informationen über die besondere Situation von Kindern in Tagespflege. Es werden beispielsweise pädagogische und psychologische Grundlagen, Möglichkeiten der Förderung und Bildung und die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Kenntnisse vermittelt.

Die Kursleitung übernimmt die Dipl. Sozialpädagogin Nicole Erl, unterstützt von Referenten verschiedener Professionen und der Fachberatung der Kindertagespflege.

Nach Abschluss der Qualifizierung erhalten Sie ein Zertifikat, welches Sie für die Beantragung einer Tagespflegeerlaubnis benötigen.

Wenn Sie bereits eine pädagogische Ausbildung zur Kinderpflegerin oder Erzieherin abgeschlossen haben, reicht eventuell auch eine Teilqualifizierung aus.

Gerne informieren und beraten wir Sie individuell, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

Eine Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII ist erforderlich, wenn die Betreuung eines oder mehrerer Kinder

  • außerhalb deren Wohnung in anderen Räumen,
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und
  • länger als voraussichtlich drei Monate

stattfinden soll.

Voraussetzungen für die Tagespflegeerlaubnis

Die Tagespflegeerlaubnis wird von der Fachberatung Kindertagespflege des Kreisjugendamtes Passau ausgestellt. Um eine Tagespflegeerlaubnis zu erhalten, müssen Sie uns u.a. folgende Unterlagen vorlegen

  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis über eine geeignete Qualifikation (pädagogische Ausbildung oder Abschluss eines Qualifizierungskurses für Kindertagespflege)
  • ärztliches Attest

Die Fachberatung Kindertagespflege prüft außerdem die persönliche Eignung im Rahmen von Gesprächen und Hausbesuchen. Grundvoraussetzungen sind außerdem Volljährigkeit und ausreichende Deutschkenntnisse, sowie die Bereitschaft 15 Stunden Fortbildung jährlich zu absolvieren.

Die Tagespflegeerlaubnis kann für die Betreuung von fünf gleichzeitig anwesenden Kindern und für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt werden.

Gerne informieren und beraten wir Sie individuell, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

Tagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig, brauchen aber kein Gewerbe anzumelden.
Sie bestimmen den Umfang ihrer Tätigkeit im Rahmen ihrer Tagespflegerlaubnis selbst und sind nicht verpflichtet, Kinder aufzunehmen.

Tagespflegepersonen im Landkreis Passau mit gültiger Tagespflegeerlaubnis bekommen ein Tagespflegeentgelt vom Kreisjugendamt Passau ausbezahlt, wenn die Eltern einen entsprechenden Antrag auf Förderung der Kindertagespflege beim Kreisjugendamt Passau stellen.

Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach dem durchschnittlichen täglichen bzw. wöchentlichen Betreuungsbedarf. Inwieweit die vom Kreisjugendamt Passau gewährte laufende Geldleistung auf Sozialhilfe, SGB II-Leistungen und auf das Erziehungsgeld angerechnet wird, ist im Einzelfall durch die Tagespflegeperson mit den dafür zuständigen Stellen zu klären.

Zusätzliche Leistungen

Die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson werden hälftig durch das Kreisjugendamt Passau erstattet. Die nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden in voller Höhe erstattet.

Gerne informieren und beraten wir Sie individuell, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

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