Auch in diesem Jahr folgten wieder viele Kindertagespflegepersonen des Landkreises Passau der Einladung von Herrn Landrat Raimund Kneidinger zu einem gemeinsamen Abendessen ins Gasthaus „Zum Straubinger Wirt“ in der Gemeinde Beutelsbach.
Herr Landrat Kneidinger, Abteilungsleiter Andreas Büttner, der stellvertretende Jugendamtsleiter Gerald Kristl und das Team der Kindertagespflege des Kreisjugendamtes Passau dankten allen Kindertagespflegepersonen für ihr großes Engagement für die Kinder und Familien im Landkreis Passau sowie für die gute Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt Passau.
Landrat Kneidinger lobte die Arbeit der Kindertagespflegepersonen als unverzichtbaren Bestandteil der Kindertagesbetreuung im Landkreis Passau. Insbesondere Eltern mit kleinen Kindern legen bei der Suche nach einem Betreuungsplatz Wert auf familiennahe Strukturen, sie wünschen sich kleine Kindergruppen und feste Bezugspersonen. Außerdem bietet die Kindertagespflege ein hohes Maß an flexiblen Betreuungslösungen, wenn die Eltern ungewöhnliche oder wechselnde Arbeitszeiten haben oder der Familienalltag kurzfristig mehr Betreuung notwendig macht.
Bei einer Kindertagespflegeperson werden die Kinder in kleinen Gruppen betreut – maximal fünf Kinder pro Tagesmutter sind erlaubt. Das bedeutet, dass eine sehr intensive Betreuung möglich ist und dass die Betreuungsperson Rücksicht auf die Förderung von speziellen Bedürfnissen der Kinder, zum Beispiel die individuelle Entwicklung des Kindes, nehmen kann.
Aktuell verfügen rund 50 Kindertagespflegepersonen im Landkreis Passau über die erforderliche Erlaubnis zur Kindertagespflege und betreuen über 110 Kinder in Tagespflege, zumeist Kinder im Alter zwischen ein bis drei Jahren als familiennahe Alternative zu einer Betreuung in einer Krippe. Kinder in dieser Altersgruppe profitieren sehr von der Betreuung durch eine konstante und feste Bezugsperson. Die enge Bindung zur Bezugsperson gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung und fördert frühkindliche Bildungs- und Entwicklungsprozesse.
Aber auch viele Kinder im Alter von 3 bis maximal 14 Jahren werden in Tagespflege meist in Ergänzung zum Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung/ Schule betreut, wenn hier die Betreuungszeit für die Berufstätigkeit der Eltern nicht ausreicht. In diesem Fall holen die Kindertagespflegepersonen die Kinder von der Kinderbetreuungseinrichtung/ Schule ab und betreuen diese bei sich zu Hause, bis sie von den Eltern abgeholt werden können. In manchen Fällen findet auch eine Betreuung in den Ferien oder sogar am Wochenende statt. Auch hier erfüllen die Kindertagespflegepersonen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag und geben den Kindern Möglichkeiten und Anregungen zur Förderung ihrer individuellen Entwicklung.
Um die Qualitätsanforderungen im Bereich der Kindertagespflege zu erfüllen bilden sich die Kindertagespflegepersonen stetig weiter und arbeiten auch intensiv mit der Fachberatung Kindertagespflege des Kreisjugendamtes Passau zusammen.
Auch die Kindertagespflegepersonen freuten sich über die gute Zusammenarbeit mit ihren Ansprechpartnerinnen im Kreisjugendamt und erklärten, dass sie sich in ihrer Tätigkeit gut unterstützt und wertgeschätzt fühlen.