So finden Sie eine geeignete Tagespflegeperson
Wir beraten Sie gerne, um die richtige Betreuung für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder zu finden.
Wir kennen alle unsere Tagespflegepersonen persönlich und vermitteln eine geeignete Tagespflegeperson für Sie und Ihr Kind.
Bei Interesse senden Sie uns bitte per E-Mail Ihre Anfrage. Gerne können Sie sich aber auch telefonisch bei uns melden oder persönlich nach Terminvereinbarung vorsprechen.
Alle bei uns geführten Tagespflegepersonen haben eine Tagespflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, d.h. sie verfügen über eine entsprechende Qualifikation, ebenso wurden die persönliche Eignung und auch die Räumlichkeiten, in denen die Betreuung stattfindet, von uns überprüft.
Letztendlich beurteilen Sie als Eltern selbst bei einem oder mehreren Treffen mit der Tagespflegeperson, ob diese Ihr Kind angemessen und ihrem individuellen Bedarf entsprechend betreuen kann. Kindertagespflegepersonen sind in ihrer Persönlichkeit, ihrer Lebenssituation und ihrer Art zu arbeiten unterschiedlich.
Wenn sowohl Sie als Eltern, als auch die Tagespflegeperson sich eine Betreuung des Kindes vorstellen können, vereinbaren Sie in der Regel zunächst Termine zur Eingewöhnung des Kindes bei der Tagespflegeperson und füllen erforderlichen Unterlagen aus.
In den weiteren Menüpunkten können Sie sich noch ausführlich informieren oder eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen in unserer Broschüre herunterladen.
In Kindertagespflege werden Kinder zwischen 0 und 14 Jahren von Tagesmüttern oder Tagesvätern zumeist in deren eigenem Haushalt betreut.
Kindertagespflege hat, basierend auf dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), einen mit anderen Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe/ Kindergarten und Hort) vergleichbaren Auftrag zur altersgemäßen Bildung, Betreuung und Förderung der Kinder.
Kindertagespflege bietet eine familiäre, individuelle Betreuung ihres Kindes in einer Gruppe von insgesamt maximal fünf Kindern, eine konstante Bezugsperson und flexible Betreuungszeiten.
Besonders in den ersten drei Lebensjahren ist Kindertagespflege darum in vielen Fällen eine beliebte Alternative zur Betreuung in einer Kinderkrippe, wenn Sie sich für Ihr Kind noch viel Zuwendung und Geborgenheit wünschen.
Die Betreuung Ihres Kindes in Kindertagespflege kann jedoch auch ergänzend zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Schule stattfinden, wenn deren Öffnungszeiten nicht ausreichen.
Die Eingewöhnung hat für die künftige Betreuung eine besondere Bedeutung. Die ersten Wochen prägen das Vertrauensverhältnis von Eltern, Kind und Tagespflegeperson und haben so einen entscheidenden Einfluss auf die entstehende Beziehung.
Je nach Alter und Temperament Ihres Kindes dauert die Eingewöhnung bis zu 4 Wochen. In dieser Zeit ist es ratsam, die Bring- und Abholzeiten großzügig zu planen, da diese anfangs nicht immer planmäßig verlaufen.
In der Eingewöhnung gilt grundsätzlich:
- Die ersten Treffen dienen der Vertrauensbildung, d.h. mindestens ein Elternteil ist die gesamte Zeit mit anwesend
- Danach können Sie kurze Trennungen herstellen, immer mit Ankündigung und in zeitlicher Steigerung, je nach Situation und Reaktion des Kindes
- „Schleichen“ Sie sich niemals aus einer Situation, wenn Ihr Kind gerade abgelenkt mit der Tagespflegeperson spielt.
Das „Erwachen” aus dem Spielen mit der Realisierung des Verlustes ihrer Vertrauensperson ist für das Kind ein einschneidender Schrecken, der die weitere Eingewöhnung erheblich erschweren kann.
Wenn Ihr Kind die Tagespflegeperson als Vertrauensperson annimmt, kann die eigentliche Betreuung beginnen.
Auch Sie können die Tagespflegeperson im Rahmen der Eingewöhnung besser kennenlernen, was sich Ihre eigene Sicherheit für die Betreuung Ihres Kindes positiv auswirkt.
Während der Eingewöhnungszeit müssen Eltern noch keinen Kostenbeitrag für die Betreuung bezahlen.
Kindertagespflege ist eine staatlich geförderte Betreuungsmöglichkeit, an welcher sich die Eltern in Form von Beiträgen entsprechend der gewählten Buchungszeit beteiligen.
Für das erste Kind ist der volle Beitrag, für das zweite Kind die Hälfte des Beitrags (50% Ermäßigung) zu zahlen. Ab dem dritten Kind sind die Kinder beitragsfrei. Der Elternbeitrag ist monatlich zu entrichten.
In finanziell gerechtfertigten Fällen kann der Beitrag ganz bzw. teilweise erlassen werden. Ein Antrag auf Kostenbefreiung kann beim Kreisjugendamt Passau gestellt werden.
Mit der Tagespflegeperson Ihres Kindes schließen Sie einen Betreuungsvertrag ab. Dieser regelt die individuelle Betreuung Ihres Kindes bei der Tagespflegeperson und wird zu Beginn des Tagespflegeverhältnisses zusammen besprochen und ausgefüllt.
Hier werden die speziellen Bedürfnisse Ihres Kindes (z.B. Essensgewohnheiten, Allergien, Einschlafrituale, Betreuungstage und –zeiten) und weitere vertragliche Absprachen zwischen Ihnen und der Tagespflegeperson festgehalten.
Um die staatliche Förderung zu erhalten müssen Sie beim Kreisjugendamt Passau einen Antrag auf Förderung der Kindertagespflege stellen, Sie können aber auch mit der Kindertagespflegeperson privat, zu deren Konditionen, abrechnen.
Bei Inanspruchnahme der öffentlichen Förderung ist ihr Kind während der Betreuung automatisch über die GUVK unfallversichert.
Unter bestimmten Umständen, abhängig von der individuellen Einkommens- und Familiensituation kann Ihnen auch ein Kostenerlass vom Kostenbeitrag durch das Kreisjugendamt Passau gewährt werden.
Alle erforderlichen Unterlagen können Sie hier herunterladen.